Bei Nacht und Nebel oder wie Wertpapierzocker bluten sollen, aber viele Anleger leiden werden.

Bei Nacht und Nebel oder wie Wertpapierzocker bluten sollen, aber viele Anleger leiden werden.

Potztausend, es gibt ein neues Gesetz zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften. Achtung, wenn Sie jetzt sagen, ich bin kein Zocker und mache solche Geschäfte nicht, bitte lesen Sie trotzdem weiter, es könnte Sie durchaus auch betreffen oder vielleicht sogar bedrohen.

Vielleicht aber erst mal zur Einstimmung ein paar Zeilen zur Entstehung dieses tollen Gesetzes. Es kam nämlich in einer veritablen Nacht- und Nebelaktion zu Stande. Und das ging so:

Weihnachten 2019. Nicht viel los im Parlament? Von wegen. Der Bundestag verabschiedete das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“. Im Schweinsgalopp wurde es am 21.12. verkündet und erschien am 30.12. im Bundesgesetzblatt und ist seit dem Jahreswechsel in Kraft. Und, ach ja, auch der Bundesrat gab seinen Segen. Ein Schnelldurchgang per excellence. Respekt.

Wie hieß das Gesetz nochmal? Irgendwas über grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Das braucht mich nicht weiter zu interessieren, dachten wohl viele Parlamentarier und nickten weiter fröhlich vor sich hin.

Genauso wie die Parlamentarier es nicht bemerkten, hat auch die Öffentlichkeit bisher nicht geschnallt, daß just mit diesem per wildem Parforceritt durchgepeitschten Gesetz das Einkommensteuergesetz (!!!) gleich mit geändert wurde. Konkret geht es um die Beschränkung der steuerlichen Möglichkeiten, bei bestimmten Anlagegeschäften Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.

Also:

• „Totalverluste“ können nur noch bis maximal 10.000 Euro mit Gewinnen innerhalb eines Jahres verrechnet werden.

• Die Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften wird gedeckelt: Wer mit Optionsscheinen, CFDs, oder Zertifikaten Verluste erleidet, kann auch diese nur bis maximal 10.000 Euro innerhalb eines Jahres mit Gewinnen aus dieser Produktgattung verrechnen.

• Die Definition, was ein „Totalverlust“ ist, wird deutlich weiter als bislang gefasst. Das Gesetz könnte damit möglicherweise auch ganz normale Aktien- oder Anleihebesitzer treffen.

• Für Banken entfällt die Pflicht, bei Termingeschäften so genannte „Verrechnungstöpfe“ zu bilden und anschließend die anfallende Steuerlast automatisch als Kapitalertragsteuer abzuführen. Stattdessen ziehen die Institute die mögliche fällige Kapitalertragsteuer sofort ab. Die (nunmehr auf 10.000 Euro gedeckelte) mögliche Erstattung aufgrund erlittener Verluste müssen sich Anleger hingegen über die Steuererklärung selbst zurückholen.

• Zwar gilt das Gesetz vollumfänglich erst zum 1. Januar 2021. Was aber z.B. die Nichtanrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften mit anderen Einkünften angeht, gelten die Änderungen bereits seit Beginn dieses Jahres.

Was bedeutet das alles?

Aktiven Wertpapiertiertradern droht ein steuerliches Fiasko, es kann durchaus sein, daß ein Anleger vor Steuern einen dicken Gewinn erwirtschaftet und nach Steuern aber einen Verlust.

Aber auch dazu, daß Steuern fällig werden, obwohl ein Verlust erzielt wurde.

Außerdem sind auf Gewinne sofort Steuern zu zahlen, während sich Verluste nur im folgenden Jahr (und auch nur per Topf) verrechnen lassen.

Ist doch nur ein Zockergesetz. Das geht mich alles nichts an?

Also noch einmal. Ein Gesetz, das eigentlich für oder genauer gegen Wertpapierzocker gerichtet war, kann den normalen Anleger sehr wohl tangieren.

Das gilt vor allem selbst für konservative Aktienfans, die ihr Depot mit Optionen gegen einen Kurssturz absichern oder via Vermögensverwaltung absichern lassen.

Das gilt aber auch für viele hunderttausende Sparkassenkunden, denen gerne Zertifikate in Depot gelegt werden. Die wissen noch gar nichts von Ihrem Glück.

Vor allem aber dürfte aber auch für den normalen Anleger die steuerliche neue Interpretation des „Totalverlustes“ von eminenter Wichtigkeit sein.

Das Fazit auch für den normalen Depotinhaber lautet also: Geht mich nichts an, geht nicht. Am besten zeigen Sie diese Kolumne Ihrem Steuerberater. Und Ihrem Bankmenschen gleich mit. Die werden Augen machen.

Bleiben Sie mir gewogen, ich bin es auch.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.

Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“