Glücksfall Nießbrauchdepots

Glücksfall Nießbrauchdepots

 

Jüngst hatte ich einen recht interessanten Anruf eines Arztes, der vorhatte, demnächst mit viel Spaß seinen Status als Ruheständler zu genießen. Und dennoch trieb ihn folgende Sorge um. Er nannte ein erkleckliches Wertpapierdepot sein Eigen und hätte es aber eigentlich gerne an seine Kinder verschenkt, sie kennen das ja, mit warmen Händen und Herzen weitergeben und weiter.

„Ja, Herr Rombach, da habe ich mal eine gute Idee, mein Depot an meine Kinder zu verschenken, aber dann habe ich später zu wenige Erträge, so toll ist die Ärzteversorgung ja nun auch wieder nicht. Also muss ich es wohl oder übel lassen. Wie schade, wie schade.“

Glücksfall Nießbrauchdepot

An der Stelle ist die Geschichte gottlob nicht zu Ende. Im Gegenteil. Meine Leser dürfen sich mit Fug und Recht auf eine wunderbare Lösung dieses „Problems“ einstellen, das sogenannte „Nießbrauchdepot“ bietet hier genau die passende Konstellation für solche Fälle wie oben beschrieben. Mich wundert, daß kaum jemand das Nießbrauchdepot kennt. Alle kennen den Nießbrauch bei Immobilien, niemand aber den Nießbrauch bei einem Wertpapierdepot. Auf der anderen Seite habe ich somit die prima Gelegenheit zu einer spannenden Kolumne, wie ich hoffe.

Wie funktioniert das?

Also, auch bei einem Nießbrauchdepot bekommen zum Beispiel die Kinder das Depot geschenkt, der Schenkende (also etwa die Eltern) kassiert aber die Dividenden und Zinsen weiter. Der Clou: Es werden kräftig Steuern gespart, weil das Finanzamt den Wert des Nießbrauchs vom Depotwert abzieht. Wenn man das richtig anstellt, sind mit etwas Glück und den passenden Rahmenbedingungen keinerlei Erbschaftssteuern zu zahlen oder nur sehr wenig.

Das klingt kompliziert, ist es auch.

Wenn also eine 60 Jahre alte Dame ein Depot im Wert von rund einer Million besitzt, das pro Jahr etwa 40.000 Euro an Erträgen abwirft, ist der so genannte Nießbrauchwert rund 555.000 Euro. Die Dame schenkt also nicht ein Depot im Wert von einer Million, sondern nur den Depotwert minus Nießbrauchwert. Achtung! Wenn Sie jetzt noch den Freibetrag von 400.000 Euro (bei einem Sohn) abziehen, dann muss der Sohn nur noch ein paar wenige Euro Schenkungsteuer zahlen. Und bitte nicht zu vergessen: Die Dame erhält weiterhin alle Früchte (Dividenden, Zinsen, Fondsauschüttungen) aus dem Depot. Das ist schon eine tolle Lösung. Besser geht´s kaum.

Wasserdichte Vertragsgestaltung

Vor der wasserdichten Gestaltung eines Nießbrauchdepots hat der liebe Gott oder eher der Gesetzgeber aber die juristische Absicherung der Konstruktion gesetzt, will heißen, ein handschriftliches Papierchen oder was Selbstgebasteltes geht garantiert schief und findet keine Gnade vor den Augen des Fiskus. Ein professionell formulierter Schenkungsvertrag ist zwingend erforderlich, auch wenn er ein paar tausend Euro Gebühren kostet, die es aber allemal wert sind.

Wo gibt es Nießbrauchdepots?

Gute Frage, schwierige Antwort. Fehlanzeige bei Onlinebanken. Bei der Deutschen Bank, der Commerzbank kann man im Zweifel fündig werden. Die V-Bank, das ist eine Bank für Vermögensverwalter, bietet das auf jeden Fall an.

Fazit. Kaum jemand kennt die Möglichkeiten, die ein Nießbrauchdepot bietet. Schade auch, daß kaum eine Bank das aktiv anbietet, noch doofer, daß Onlinebanken das Thema nicht kennen. Darüber zu verzagen ist aber völlig unangebracht. Wer richtig sucht, findet auch Institute, die Nießbrauchdepots anbieten. Welch ein Glücksfall.

Bleiben Sie mir gewogen, ich bin Ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.

Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“

Tags: Börsebius, Kolumne, Finanzmärkte, Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix, Börsebius Bosses Follower Fund, Nießbrauch, Schenkungsvertrag, Schenkungssteuer, Steuerklassen, V-Bank, Deutsche Bank, Commerzbank

 

Rechtliche Hinweise/ DISCLAIMER
1. Keine Anlageberatung
Der Inhalt dieses Newsletters dient ausschließlich journalistischen Veröffentlichungen sowie der allgemeinen Information über die Produkte und Dienstleistungen der Börsebius Fonds GmbH. Diese Informationen können und sollen eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen. Die Informationen in Bezug auf die von der Börsebius Fonds GmbH vertriebenen Sondervermögen stellen keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar.
 
2. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds
Der Kauf von Investmentanteilen erfolgt stets auf Grundlage der im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils aktuellen Verkaufsunterlagen der jeweiligen Börsebius Fonds (Sondervermögen), die aus den wesentlichen Anlegerinformationen, dem Verkaufsprospekt, den Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, die im Verkaufsprospekt enthalten sind, sowie dem jeweils letzten Rechenschaftsbericht sowie ggf. nachfolgenden Halbjahresbericht bestehen. Die Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache stehen auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de unter der Rubrik Fondsporträts/Preise in elektronischer Form zur Verfügung oder können kostenlos bei der Börsebius Fonds GmbH unter der Telefonnummer +49 221 98548015, der Depotbank UBS Deutschland AG oder bei Universal-Investment-Gesellschaft mbH unter www.universal-investment.de angefordert werden.
 
3. Verkaufsbeschränkungen / Restrictions on Sale
Die Informationen in diesem Newsletter richten sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das Angebot von Investmentanteilen richtet sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht ein solches Angebot gemacht werden darf. Insbesondere richtet es sich nicht an Bürger der USA sowie an Personen, die in den USA oder in einem ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstigen Gebieten, die der Gerichtshoheit der USA unterstehen, wohnhaft sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 
The information contained on this Newsletter is intended solely for persons who may lawfully receive such information under applicable laws. The offer of investment units is restricted to persons who may lawfully receive such offer. In particular it is not directed at US-citizens and persons resident or ordinarily resident in the USA, its territories, possessions or other areas subject to the jurisdiction of the USA.
 
4. Angaben zur Berechnung der Wertentwicklung der Investmentfonds
Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben zur Wertentwicklung wurden, soweit nicht anders angegeben, nach der BVI-Methode berechnet. Dabei wird die Ausschüttung wiederangelegt und die Kosten der Anlage wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Die so errechnete Wertentwicklung eines Fonds entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis. Sie ermöglicht jedoch den Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichem Anlageschwerpunkt, ohne dass diese durch die Gebührengestaltung verzerrt wird.
 
5. Allgemeine Risikohinweise
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Wertes einer Anlage. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ausführliche Risikohinweise zu den einzelnen Investmentfonds der Börsebius Fonds GmbH sind in dem jeweiligen ausführlichen Verkaufsprospekt enthalten. Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, diese Risikohinweise zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.
 
6. Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Newsletter Website wurden sorgfältig zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Sie unterliegen jedoch häufig kurzfristigen Änderungen, so dass Herr Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch die Börsebius Fonds GmbH keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können. Für Schäden materieller oder ideeller Art, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen und die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, ist die Haftung sowohl von Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH ebenfalls ausgeschlossen, sofern Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
 
Sowohl die Börsebius Kolumne, als auch die Börsebius TopTen Masterliste und der Börsebius Weekend Newsletter sowie andere persönliche Veröffentlichungen des Wirtschaftsjournalisten Diplom-Ökonom Reinhold Rombach (etwa in sozialen Medien wie Twitter und Youtube) spiegeln seine persönliche Meinung wider und sind ausschließlich für Börsebius Leser bestimmt. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Eine konkrete Kauf- oder Verkaufsempfehlung ist nicht beabsichtigt. Eine individuelle Anlageberatung erfolgt in keinem Falle.
 
7. Persönliche Homepage
Die Homepage www.derboersebius.de ist die persönliche Homepage des Wirtschaftsjournalisten Reinhold Rombach. Reinhold Rombach verpflichtet sich zu strikter journalistischer Neutralität und Objektivität.
Reinhold Rombach ist Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes (DJV e.V.).
 
8. Interessenkonflikte
Für die Veröffentlichung nutzt Herr Reinhold Rombach neben für Journalisten allgemein verfügbaren Quellen auch die Datenbank der Börsebius Data GmbH und das Wertpapierresearch der Börsebius Presse&Research GmbH.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Geschäftsführer folgender Gesellschaften:
– Börsebius Fonds GmbH. Diese Gesellschaft vermittelt Anteile an Investmentfonds, vornehmlich dem Börsebius TopSelect,
dem Börsebius TopMix und dem Börsebius Bosses Follower Fund. Die Gesellschaft ist zentraler Vertriebspartner für die
Börsebius Fonds. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de
– Börsebius Data GmbH. Diese Gesellschaft verarbeitet die Daten für den Börsebius Bosses Follower Fund (im Auftrag der
Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.boersebiusdata.de
– Börsebius Presse&Research GmbH. Diese Gesellschaft erstellt das Wertpapierresearch für den Börsebius Bosses Follower
Fund (im Auftrag der Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website
www.boersebiuspresseresearch.de
 
Insoweit können Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Fondsinitiator der Fonds Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix und Börsebius Bosses Follower Fund. Insoweit können ebenfalls Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de