Allianz hört das Gras wachsen, Immobilienanleger auch?

Allianz hört das Gras wachsen, Immobilienanleger auch?

 

Vergangenen Freitag zündete Allianz Boss Oliver Bäte eine kleine Bombe, verzeihen Sie bitte das martialische Sprachbild. Während einer Analystentelefonkonferenz gab er kund und zu wissen, dass dem deutschen Versicherungskonzern ein herber Abschreibungsbedarf in Milliardenhöhe ins Haus stünde.

Zu den Fakten: Die Allianz verfügt über ein Immobilienportfolio in Höhe von 58,4 Milliarden Euro und auf diesen Bestand soll eine Abschreibung von rund 5 Milliarden gebildet werden.

Oliver Bäte begründet den harschen Schritt mit den fallenden Preisen am Immobilienmarkt und den trüben Aussichten im Gewerbeimmobilienmarkt und dass die Allianz da „sehr konsequent“ sei.

Allianz Aktie im Fokus?

Nun kann sich der Betrachter trefflich streiten, ob bei der Bewertung der Allianz Aktie eine Neueinschätzung vorgenommen werden müsste, gar ein Verkauf anstünde?

Persönlich glaube ich das nicht, eher gefällt mir das rigorose Aufdecken des Themas Immobilienbestand durch die Allianz ganz gut, so dass ich die Aktie (aktueller Kurs 248 Euro) durchaus weiter als attraktiv einschätze, zumal das Unternehmen sein Geld ja auf ganz anderen – weiterhin gut funktionierenden Geschäftsfeldern – verdient. Und das nicht zu knapp.

Offene Immobilienfonds (OIF)

Aus der Abschreibungscausa Allianz und deren Hintergründe lassen sich durchaus aber auch Schlüsse ziehen für einen ganz anderen Bereich: den der Offenen Immobilienfonds nämlich. Bei den OIF werden nämlich gigantische Summen verwaltet, genau sind das 127 Milliarden Euro.

Und in dieser Branche drücken natürlich die Themen fallende Immobilienpreise und Leerstand bei Gewerbeimmobilien gewaltig auf die Ertragsrechnung bei den OIF. Denn dort ist das Thema Abschreibung nicht mal eben so ein kleines beherrschbares Detail, sondern ein veritables Schreckgespenst.

127 Milliarden Euro in Offenen Immobilienfonds sind so gewaltig, dass ich fast sicher bin, daß jeder zweite meiner Leserinnen und Leser einen OIF im Bestand hat. Ich hoffe natürlich, dass er oder sie es auch wissen, was alles im Depot ist. Um sicher zu gehen, habe ich die 10 größten OIF einfach mal aufgeführt.

Die 10 größten OIF

• Deka-ImmobilienEuropa
• hausInvest
• UniImmo Europa
• UniImmo Deutschland
• grundbesitz europa
• WestInvest InterSelect
• Deka-ImmobilienGlobal
• UniImmo: Wohnen ZBI
• grundbesitz global RC
• WestInvest ImmoValue

Jetzt verkaufen?

Die zentrale Frage ist also die: Sollen Anleger jetzt Anteile an Offenen Immobilienfonds verkaufen? Ich meine das wäre durchaus erwägenswert. Hunderttausende Quadratmeter an Immobilienflächen stehen leer und werden auch auf absehbare Zeit nicht vermietet werden können. Damit haben OIF generell ein ziemliches Bewertungs- und Abschreibungsproblem, das sich auch in den nächsten Jahren noch verschärfen könnte.

Zwei Probleme: Kündigung und Mindesthaltefrist

Doch so einfach ist ein Verkauf von OIF in der Praxis leider nicht. Wer sich heute entscheidet, hat ein Warteproblem, wenn es darauf ankommt, sogar derer zwei.

Für alle Anteile an Offenen Immobilienfonds, die nach dem 21.07.2013 gekauft wurden, gibt es eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten und außerdem eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren. Das bedeutet in aller Schlichtheit, dass eine Verkaufsentscheidung heute erst viel später zu einem Geldeingang führt und auch noch zu einem Rücknahmepreis, der in der ferneren Zukunft liegt, also deutlich niedriger sein kann als der heutige.

Gleichwohl sollte diese missliche Situation an der grundsätzlichen Verkaufsentscheidung, wenn sie denn gefallen ist, nichts ändern.

Die Lösung: Verkauf über die Börse

Allerdings gibt es für verkaufswillige Anleger das Schlupfloch „Verkauf über die Börse“. Der Vorteil ist nämlich der, dass die Kündigungs- und Haltefristen für den Anleger nicht gelten, er also sofort an sein Geld zum aktuellen Börsenpreis kommt.

Der Wermutstropfen ist allerdings der, dass die Anteilspreise an der Börse stark schwanken, also nicht immer den fairen bzw. „echten“ Rücknahmepreis widerspiegeln.

Wer einen sicheren Geldeingang jetzt lieber hat als einen in der Höhe ungewissen, wird hier leichteren Herzens agieren. Ein bisschen Schwund ist halt immer.

Bleiben Sie mir gewogen, ich bin Ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.

Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“

 

Tags: Börsebius, Kolumne, Finanzmärkte, Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix, Börsebius Bosses Follower Fund, Aktien, Allianz, Oliver Bäte, OIF, Abschreibung, Offene Immobilienfonds, Deka-ImmobilienEuropa, hausInvest, UniImmo Europa, UniImmo Deutschland, grundbesitz europa, WestInvest InterSelect, Deka-ImmobilienGlobal, UniImmo: Wohnen ZBI, grundbesitz global RC, WestInvest ImmoValue, Haltefrist, Mindesthaltefrist, Kündigungsfrist

 

Rechtliche Hinweise/ DISCLAIMER
1. Keine Anlageberatung
Der Inhalt dieses Newsletters dient ausschließlich journalistischen Veröffentlichungen sowie der allgemeinen Information über die Produkte und Dienstleistungen der Börsebius Fonds GmbH. Diese Informationen können und sollen eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen. Die Informationen in Bezug auf die von der Börsebius Fonds GmbH vertriebenen Sondervermögen stellen keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar.
 
2. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds
Der Kauf von Investmentanteilen erfolgt stets auf Grundlage der im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils aktuellen Verkaufsunterlagen der jeweiligen Börsebius Fonds (Sondervermögen), die aus den wesentlichen Anlegerinformationen, dem Verkaufsprospekt, den Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, die im Verkaufsprospekt enthalten sind, sowie dem jeweils letzten Rechenschaftsbericht sowie ggf. nachfolgenden Halbjahresbericht bestehen. Die Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache stehen auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de unter der Rubrik Fondsporträts/Preise in elektronischer Form zur Verfügung oder können kostenlos bei der Börsebius Fonds GmbH unter der Telefonnummer +49 221 98548015, der Depotbank UBS Deutschland AG oder bei Universal-Investment-Gesellschaft mbH unter www.universal-investment.de angefordert werden.
 
3. Verkaufsbeschränkungen / Restrictions on Sale
Die Informationen in diesem Newsletter richten sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das Angebot von Investmentanteilen richtet sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht ein solches Angebot gemacht werden darf. Insbesondere richtet es sich nicht an Bürger der USA sowie an Personen, die in den USA oder in einem ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstigen Gebieten, die der Gerichtshoheit der USA unterstehen, wohnhaft sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 
The information contained on this Newsletter is intended solely for persons who may lawfully receive such information under applicable laws. The offer of investment units is restricted to persons who may lawfully receive such offer. In particular it is not directed at US-citizens and persons resident or ordinarily resident in the USA, its territories, possessions or other areas subject to the jurisdiction of the USA.
 
4. Angaben zur Berechnung der Wertentwicklung der Investmentfonds
Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben zur Wertentwicklung wurden, soweit nicht anders angegeben, nach der BVI-Methode berechnet. Dabei wird die Ausschüttung wiederangelegt und die Kosten der Anlage wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Die so errechnete Wertentwicklung eines Fonds entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis. Sie ermöglicht jedoch den Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichem Anlageschwerpunkt, ohne dass diese durch die Gebührengestaltung verzerrt wird.
 
5. Allgemeine Risikohinweise
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Wertes einer Anlage. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ausführliche Risikohinweise zu den einzelnen Investmentfonds der Börsebius Fonds GmbH sind in dem jeweiligen ausführlichen Verkaufsprospekt enthalten. Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, diese Risikohinweise zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.
 
6. Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Newsletter Website wurden sorgfältig zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Sie unterliegen jedoch häufig kurzfristigen Änderungen, so dass Herr Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch die Börsebius Fonds GmbH keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können. Für Schäden materieller oder ideeller Art, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen und die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, ist die Haftung sowohl von Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH ebenfalls ausgeschlossen, sofern Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
 
Sowohl die Börsebius Kolumne, als auch die Börsebius TopTen Masterliste und der Börsebius Weekend Newsletter sowie andere persönliche Veröffentlichungen des Wirtschaftsjournalisten Diplom-Ökonom Reinhold Rombach (etwa in sozialen Medien wie Twitter und Youtube) spiegeln seine persönliche Meinung wider und sind ausschließlich für Börsebius Leser bestimmt. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Eine konkrete Kauf- oder Verkaufsempfehlung ist nicht beabsichtigt. Eine individuelle Anlageberatung erfolgt in keinem Falle.
 
7. Persönliche Homepage
Die Homepage www.derboersebius.de ist die persönliche Homepage des Wirtschaftsjournalisten Reinhold Rombach. Reinhold Rombach verpflichtet sich zu strikter journalistischer Neutralität und Objektivität.
Reinhold Rombach ist Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes (DJV e.V.).
 
8. Interessenkonflikte
Für die Veröffentlichung nutzt Herr Reinhold Rombach neben für Journalisten allgemein verfügbaren Quellen auch die Datenbank der Börsebius Data GmbH und das Wertpapierresearch der Börsebius Presse&Research GmbH.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Geschäftsführer folgender Gesellschaften:
– Börsebius Fonds GmbH. Diese Gesellschaft vermittelt Anteile an Investmentfonds, vornehmlich dem Börsebius TopSelect,
dem Börsebius TopMix und dem Börsebius Bosses Follower Fund. Die Gesellschaft ist zentraler Vertriebspartner für die
Börsebius Fonds. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de
– Börsebius Data GmbH. Diese Gesellschaft verarbeitet die Daten für den Börsebius Bosses Follower Fund (im Auftrag der
Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.boersebiusdata.de
– Börsebius Presse&Research GmbH. Diese Gesellschaft erstellt das Wertpapierresearch für den Börsebius Bosses Follower
Fund (im Auftrag der Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website
www.boersebiuspresseresearch.de
 
Insoweit können Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Fondsinitiator der Fonds Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix und Börsebius Bosses Follower Fund. Insoweit können ebenfalls Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de