Aktienkaufangebote: Vorsicht, Wegelagerer

Aktienkaufangebote: Vorsicht, Wegelagerer

 

Manche Plagen gab es früher einfach nicht. Das gilt auch und mittlerweile ganz besonders in Wertpapierdepots. Ich will Ihnen heute von einer modernen Form des Raubrittertums berichten, natürlich mit dem Ziel, der Belagerte möge möglichst nicht (mehr) darauf hereinfallen.

Seit einigen Wochen werden viele Kleinanleger mit Kaufangeboten vor allem russischer Aktien wie Gazprom, Rosneft oder Lukoil geflutet. Das „Problem“ besteht dabei aus zwei Faktoren: Zum einen kommen diese Offerten über die Hausbank des Depotinhabers und zum anderen sind sie lächerlich gering und machen nur ein paar wenige Cents aus, obwohl die Kurse auch russischer Aktien zwar stark gefallen sind, teilweise auch nicht mehr handelbar sind – vor allem ADR´s – sich aber bei einer Wiederaufnahme des Börsenhandels eher bei zehn- bis zwanzigfachen Werten dieser Gebote belaufen sollten.

Kämen solche in meinen Augen dubiose Kaufangebote nicht über die Depotbank, würden sie vermutlich kaum beachtet werden, schon wegen der lächerlich geringen Summen. Da nun aber die Offerte über die Bank quasi einen offiziösen Anstrich bekommt, geraten viele Anleger in einen Vertrauenskonflikt und denken, wenn die Bank mir sowas schickt, dann muss da ja was dran sein, mehr sei derzeit wohl nicht drin. Ich weiß aus früheren Fällen (ganz normaler deutscher Aktien) von mehreren Anlegern, die genau auf solche Konstrukte dieser seltsamen Kaufangebote reingefallen sind, im Vertrauen, daß die Sache „mit der Bank“ wohl seine Richtigkeit hat.

Dieser Effekt wird auch noch durch das ganz schlimme Verhalten mancher Banken befeuert, die ihrem Depotkunden noch ein gesondertes Formular unterjubeln, auf dem Kreuzchen angebracht sind, das Angebot entweder anzunehmen oder nicht anzunehmen oder nur für so und so viele Stücke. Diese Aufforderung hat dann erst recht quasi halbamtlichen Charakter und führt beim Kunden zum Gefühl, er müsse das auf jeden Fall ausfüllen und beantworten. Das ist schlechterdings eine bodenlose Frechheit und ein moralisch fragwürdiges Abwälzen von Verantwortung.

Dieses Formular nebst der gesamten Offerte gehört einfach in den Papierkorb, aber welcher Depotkunde traut sich das, wenn er sich nicht ganz sicher ist. Wahr ist aber, daß die Bank zu einem solchen Kreuzchen-Setzen-Formular einfach nicht verpflichtet ist.

Zu Ihrem eigenen Schutz weisen die Geldinstitute natürlich darauf hin, daß sie die Werthaltigkeit oder Seriosität des Angebotes nicht geprüft haben und der Kunde diese Pflicht habe, aber wer liest das am Ende schon?

Außerdem ist es – leider – so, daß die Bank selbst die blödesten, unverschämtesten und seltsamsten Kaufangebote an den Kunden weiterleiten muss. Die Verpflichtung der depotführenden Institute ergibt sich aus Nr. 16 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“. Die Politik hat sich bisher nicht dafür interessiert, diesen Unfug abzuschaffen.

Auch die BaFin warnt

Immerhin hat die Bankenaufsicht BaFin das Problem längst erkannt und warnt die Anleger vor solchen Angeboten. Die BaFin hat auch auf ihrer Internetseite einen Leitfaden für den Umgang mit solchen Geschäften veröffentlicht.

Für Interessierte also hier der Link:

BaFin – Fachartikel – Wertpapiere: Kauf- und Tauschangebote – Hinweise für Anleger

Warum machen die das bloß?

Natürlich stellt sich immer noch die Frage, wo das Motiv der Verursacher solcher Kaufangebote liegt, ob sie nun Taunus Capital AG, Metafina GmbH, Mufasa GmbH oder wie auch immer heißen.

Naja, ist im Grunde ganz einfach. Es gibt immer welche (siehe oben), die aufgrund des offiziösen Charakters der Offerte schwach werden und solche lächerlichen Preise akzeptieren.

Das glauben Sie nicht? Ich habe selbst vor ein paar Jahren mitbekommen, wie bei der Triplan AG ein Kaufangebot von mehreren Anlegern angenommen wurde, obwohl der Preis lächerlich gering war, ich meine, es wären 27 Cents je Aktie gewesen. Rund 100.000 Aktien wechselten damals in andere Hände. Nur ein paar Monate später strich der „neue“ Besitzer fast zwei Euro pro Aktie im Rahmen eines Squeeze-out ein.

Ein prächtiges Geschäft also. Sehr prächtig sogar. Und das auf Kosten von uniformierten Kleinanlegern. Das ist leider nicht strafbar. Aber unmoralisch allemal.

Bleiben Sie mir gewogen, ich bin Ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.

Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“

Tags: Börsebius, Kolumne, Aktienkaufangebote, Depotbank, Triplan, Metafina, Taunus Capital, Mufasa, Lukoil, Gazprom, Rosneft

 

Rechtliche Hinweise/ DISCLAIMER
1. Keine Anlageberatung
Der Inhalt dieses Newsletters dient ausschließlich journalistischen Veröffentlichungen sowie der allgemeinen Information über die Produkte und Dienstleistungen der Börsebius Fonds GmbH. Diese Informationen können und sollen eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen. Die Informationen in Bezug auf die von der Börsebius Fonds GmbH vertriebenen Sondervermögen stellen keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar.
 
2. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds
Der Kauf von Investmentanteilen erfolgt stets auf Grundlage der im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils aktuellen Verkaufsunterlagen der jeweiligen Börsebius Fonds (Sondervermögen), die aus den wesentlichen Anlegerinformationen, dem Verkaufsprospekt, den Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, die im Verkaufsprospekt enthalten sind, sowie dem jeweils letzten Rechenschaftsbericht sowie ggf. nachfolgenden Halbjahresbericht bestehen. Die Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache stehen auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de unter der Rubrik Fondsporträts/Preise in elektronischer Form zur Verfügung oder können kostenlos bei der Börsebius Fonds GmbH unter der Telefonnummer +49 221 98548015, der Depotbank UBS Deutschland AG oder bei Universal-Investment-Gesellschaft mbH unter www.universal-investment.de angefordert werden.
 
3. Verkaufsbeschränkungen / Restrictions on Sale
Die Informationen in diesem Newsletter richten sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das Angebot von Investmentanteilen richtet sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht ein solches Angebot gemacht werden darf. Insbesondere richtet es sich nicht an Bürger der USA sowie an Personen, die in den USA oder in einem ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstigen Gebieten, die der Gerichtshoheit der USA unterstehen, wohnhaft sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 
The information contained on this Newsletter is intended solely for persons who may lawfully receive such information under applicable laws. The offer of investment units is restricted to persons who may lawfully receive such offer. In particular it is not directed at US-citizens and persons resident or ordinarily resident in the USA, its territories, possessions or other areas subject to the jurisdiction of the USA.
 
4. Angaben zur Berechnung der Wertentwicklung der Investmentfonds
Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben zur Wertentwicklung wurden, soweit nicht anders angegeben, nach der BVI-Methode berechnet. Dabei wird die Ausschüttung wiederangelegt und die Kosten der Anlage wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Die so errechnete Wertentwicklung eines Fonds entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis. Sie ermöglicht jedoch den Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichem Anlageschwerpunkt, ohne dass diese durch die Gebührengestaltung verzerrt wird.
 
5. Allgemeine Risikohinweise
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Wertes einer Anlage. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ausführliche Risikohinweise zu den einzelnen Investmentfonds der Börsebius Fonds GmbH sind in dem jeweiligen ausführlichen Verkaufsprospekt enthalten. Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, diese Risikohinweise zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.
 
6. Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Newsletter Website wurden sorgfältig zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Sie unterliegen jedoch häufig kurzfristigen Änderungen, so dass Herr Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch die Börsebius Fonds GmbH keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können. Für Schäden materieller oder ideeller Art, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen und die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, ist die Haftung sowohl von Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH ebenfalls ausgeschlossen, sofern Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
 
Sowohl die Börsebius Kolumne, als auch die Börsebius TopTen Masterliste und der Börsebius Weekend Newsletter sowie andere persönliche Veröffentlichungen des Wirtschaftsjournalisten Diplom-Ökonom Reinhold Rombach (etwa in sozialen Medien wie Twitter und Youtube) spiegeln seine persönliche Meinung wider und sind ausschließlich für Börsebius Leser bestimmt. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Eine konkrete Kauf- oder Verkaufsempfehlung ist nicht beabsichtigt. Eine individuelle Anlageberatung erfolgt in keinem Falle.
 
7. Persönliche Homepage
Die Homepage www.derboersebius.de ist die persönliche Homepage des Wirtschaftsjournalisten Reinhold Rombach. Reinhold Rombach verpflichtet sich zu strikter journalistischer Neutralität und Objektivität.
Reinhold Rombach ist Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes (DJV e.V.).
 
8. Interessenkonflikte
Für die Veröffentlichung nutzt Herr Reinhold Rombach neben für Journalisten allgemein verfügbaren Quellen auch die Datenbank der Börsebius Data GmbH und das Wertpapierresearch der Börsebius Presse&Research GmbH.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Geschäftsführer folgender Gesellschaften:
– Börsebius Fonds GmbH. Diese Gesellschaft vermittelt Anteile an Investmentfonds, vornehmlich dem Börsebius TopSelect,
dem Börsebius TopMix und dem Börsebius Bosses Follower Fund. Die Gesellschaft ist zentraler Vertriebspartner für die
Börsebius Fonds. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de
– Börsebius Data GmbH. Diese Gesellschaft verarbeitet die Daten für den Börsebius Bosses Follower Fund (im Auftrag der
Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.boersebiusdata.de
– Börsebius Presse&Research GmbH. Diese Gesellschaft erstellt das Wertpapierresearch für den Börsebius Bosses Follower
Fund (im Auftrag der Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website
www.boersebiuspresseresearch.de
 
Insoweit können Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Fondsinitiator der Fonds Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix und Börsebius Bosses Follower Fund. Insoweit können ebenfalls Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de