Von wegen besenrein! Airbnb, was nun?

Von wegen besenrein! Airbnb, was nun?

 

Wann ist eine Aktie eine Technologieaktie? Blöde Frage könnte man denken, ist es aber ganz und gar nicht.

Technologieaktien haben den Charme, daß die Börse zumindest bis jetzt – und das wird wohl auch noch eine ganze Weile so bleiben – diesen Titeln deutlich höhere Kurse zubilligt als „normalen“ Aktien der Old Economy. Und das sind dann nicht mal eben 10 oder 20 Prozent mehr, sondern die Kurse von „Tech“ liegen teilweise fulminant drüber.

Airbnb Technologieaktie? Never!

Airbnb ist so ein Fall. Der Titel wird allerorten eben genau als Technologiewert eingestuft und ist es in Wirklichkeit gar nicht. Es handelt sich hier um einen Vermieter von Wohnraum und selbst das ist schon zu hoch gegriffen, da ja „in echt“ gar kein Wohnraum vermietet, sondern lediglich vermittelt wird. Daß das alles online passiert, ist weiß Gott kein Alleinstellungsmerkmal, wie manchmal behauptet wird. Hundsgewöhnliche Unternehmen der Old Economy wickeln ihre Geschäftsprozesse ebenfalls online ab.

Krasse Kursauswüchse

Die Aktie des Wohnungsvermittlers kostet derzeit an der Nasdaq rund 163 Dollar. Sie ist damit irre teuer. Wie verrückt die Märkte bei diesem Titel agieren, zeigte sich am 24. August, also mal grade vor ein paar Wochen.

An diesem Tag gab das Unternehmen bekannt, es werde 20.000 afghanische Flüchtlinge unterbringen. Daß die Kosten durch Spenden aufgebracht werden sollten, und noch nicht mal vom Unternehmen selbst, stand dann an anderer Stelle. Egal, auf diese Jubelmeldung hin sprang der Kurs um satte 10 Prozent nach oben.

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Börsebius TopTen-Masterliste: Wann kommt die neue?

Viele Leser fragen nach der neuen Börsebius TopTen-Masterliste, genauer nach ihrer Aktualisierung. Viele Kaufziele seien längst überschritten worden, aufgelaufene Gewinne fulminant.

Ja, das stimmt wohl alles. Ich gehe auch schon seit einigen Tagen schwanger mit dem Thema. Bei welchen Werten wird das Kursziel erhöht trotz enormer Gewinne, wo ist ein Tausch dringend nötig (ich denke da an Formycon), welcher Titel „muss“ unbedingt rein? Die Deutsche Telekom etwa ist schon drin, dort denke ich aber an eine Anhebung des Kaufniveaus.

Da auch eine Änderung der Börsengroßwetterlage mit in die Überlegungen gehört und das sogar dringend, muss ich da wohl noch eine Weile grübeln und einige Nächte drüber schlafen.
Also bitte noch etwas Geduld. Gut´ Ding will schließlich Weile haben.

Danke vielmals.

Hier nochmal der Link zur Börsebius TopTen-Masterliste:
TopTen-Masterliste-Sommer-2021.pdf (derboersebius.de)
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Gigantische Überwertung

Daß eine Aktie irre teuer ist, lässt sich natürlich auch mal so eben schnell hinschreiben. Aber ich kann das auch belegen, zumindest meine ich das.

Mit der Messzahl Kurs-/Gewinnverhältnis (KGV) kommt man dem Unternehmen schon mal nicht bei. Airbnb schreibt nämlich keine. Im Pandemiejahr schlug sogar ein Horrorverlust von 4,6 Milliarden in die Bücher ein. Aber auch in den Jahren davor und – so ist zu befürchten – auch in der Folgezeiten werden die Zahlen tiefrot bleiben. Im zweiten Quartal jedenfalls betrugen die Miesen 11 Cents je Aktie.

Kurzum, in solchen Fällen helfen sich die Experten mit dem Kurs-/Umsatzverhältnis weiter. Und der liegt bei Airbnb für 2020 bei 29. In aller Dürre heißt das, die Börsenkapitalisierung des Unternehmens liegt beim 29-fachen des Umsatzes. Das wäre selbst für Technologieaktien gigantisch, und da Airbnb eben kein Tech-Unternehmen ist, komplett gaga.

Stress mit den Behörden

Als Wachstumsbremse kommt bei Airbnb immer mehr zum Tragen, daß viele Behörden weltweit sich mit dem Unternehmen anlegen und nicht mehr alles schlucken, was ihnen da so aufgetischt wird.

In Deutschland etwa erwägen immer mehr Kommunen die Verschärfung ihrer Wohnraumsatzungen, um solchen Anbietern das Geschäftsmodell zu erschweren.

Fazit: Airbnb ist ein klarer Fall. Raus aus dem Depot. Die Blase platzt irgendwann. Von wegen besenrein.

Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“

Tags: Airbnb, Börsebius TopTen-Masterlist, Technologieaktien, Kurs-Buchwert-Verhältnis, KBV, Kurs-Gewinn-Verhältnis, KGV

 

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