Gold unterm Kopfkissen?
Dieser Tage haben doch tatsächlich zwei Anrufer mir „geraten“, mal die blöden Aktien sein zu lassen („die fallen doch eh ins Bodenlose“) und stattdessen physisches Gold zu kaufen. Vielleicht könnte ich auch einen kleinen Ratgeber schreiben, welche Tücken es beim Goldkauf gäbe, so die Bitte.
Na gut, denke ich, wenn hier schon konkrete Vorschläge erfragt werden, dürfte vielleicht auch der eine oder andere aus meiner geneigten Leserschaft ebenso am gelben Edelmetall interessiert sein. Außerdem gibt es noch steuerliche Kniffe, soweit bin ich schon gekommen.
Tatsächlich ist es so, dass es in Deutschland keine Obergrenze dafür gibt, wieviel Gold ich physisch kaufen darf. Zehn Feinunzen, ein Kilo, fünf Barren, was auch immer, alles bloß eine Geldfrage.
Es gibt allerdings eine Grenze für den anonymen Erwerb von Gold und die liegt bei 2.000 Euro pro Kauf. Ganz Schlaue könnten jetzt auf die Idee kommen, mehrfach anonym mit einer Summe unter jeweils 2.000 Euro zur Tat zu schreiten. Allerdings müssen Edelmetallhändler „auffälliges“ Verhalten melden.
Zwar können auch Familienangehörige jeweils mit Beträgen unter 2.000 Euro Gold kaufen. Wer aber mit 20 Cousins binnen 8 Tagen beim gleichen Händler vorstellig wird, hat ein echtes Problem.
Eine weitere Schwierigkeit beim anonymen Goldkauf ist der aktuelle Preis der Feinunze, der nämlich die besagten 2.000 Euro weit übersteigt. Noch ein Problem ist die Tatsache, dass es hier nur einen Kaufbeleg ohne Namensnennung gibt, was in der Regel zu Problemen mit der Versicherung führt, wenn das Edelmetall geklaut wird. Außerdem: Wer mit einer großen Tüte den Laden des Goldhändlers verlässt, braucht sich über einen gefährlichen Heimweg nicht zu wundern.
Was ist mit dem Fiskus?
Solange Sie nur Gold kaufen, müssen Sie steuerlich nichts beachten und auch nichts unternehmen.
Erst wenn Sie Ihr Gold wieder abstoßen, können auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) Steuern anfallen. Gewinne aus der Veräußerung von Gold unterliegen aber nicht der Abgeltungssteuer, sondern gehören zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EstG. Aber: Wer Gold ein Jahr (und mehr) hält, muss auf den Gewinn keine Steuern zahlen!
Kleiner Tipp am Rande: Bei Gold Indexfonds (ETC) zählt die einjährige Frist nur, wenn der Anleger einen Auslieferungsanspruch mit erworben hat. Das ist noch lange nicht bei allen ETC der Fall.
Unterm Kopfkissen, wie im Titel geschrieben, würde ich mein Gold allerdings nun wirklich nicht lagern. Das ist erstens unbequem und könnte zweitens leichte Beute für Diebe werden. Da sucht der Ganove zuerst. Logisch.
Bleiben Sie mir gewogen, ich bin ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.
Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“
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