Bekifft und betrunken: Sind Cannabistitel und Alkoholaktien eine gute Idee?

Bekifft und betrunken: Sind Cannabistitel und Alkoholaktien eine gute Idee?

 

Kiffen ist nun also legalisiert, Alkohol getrunken wird sowieso schon immer. Der Fall ist also theoretisch klar: Sind Cannabistitel und Alkoholaktien wirklich so tolle Werte, die in jedes Depot gehören?

Denkste, soweit das Wunschdenken, die Realität ist eine andere. Manche Anlageideen sind nur scheinbar frappierend, weil leicht verständlich, aber der Betrachter muss sich halt eingestehen, dass 1 plus 1 eben nicht immer das korrekte Börseneinmaleins wiederspiegelt.

Nicht im Börsenrausch: Die Cantourage Cannabis Aktie

Vor zwei Jahren schon befand sich Deutschland im Cannabis Fieber. Die damals zu erwartende Legalisierung animierte auch Börsianer, Gelüste auf Cannabis Aktien zu entwickeln. Einen dermaßen attraktiven Wachstumsmarkt kann ein weitblickender Investor doch nicht links liegen lassen. So kam es denn auch gerade günstig, dass genau vor 24 Monaten der Cannabisanbieter Cantourage SE auf den Markt kam. Auch das Börsenkürzel „High“ verhieß goldene Zeiten.

Und siehe da, die ersten Tage und Wochen waren wirklich berauschend. Von der Erstnotiz von 6,48 Euro stieg der Titel wie besoffen nach oben und erreichte bald das Dreifache des Emissionspreises.

Doch die goldenen verrückten Kurse sind längst schon Vergangenheit. Heute notiert die Aktie von Cantourage mit gut 4,20 Euro ziemlich deutlich unter dem Emissionskurs und hinterlässt mehr ratlose Gesichter als hoffnungsvolle Gesellen.

Die „Eine Million Dollar Frage“ ist also: Lohnt sich denn auf dem heutigen billigen Niveau der Einstieg in die Aktie von Cantourage? Wenn es nach dem CEO geht, lautet die Antwort eindeutig „ja“. Vor vier Jahren habe Cantourage gerade mal eine Million Euro erwirtschaftet, für dieses Jahr werden es schon 40 Millionen sein. Das Ebitda soll dann deutlich über 2 Millionen Euro liegen, meint Philipp Schetter, der Vorstandsvorsitzende.

Naja, das mit dem Ebitda klingt zwar immer ganz nett und aufregend. Doch bei genauem Hinsehen ist „Ebitda“ halt nur das Ergebnis vor (!) Zinsen, Steuer und Abschreibungen. Das „echte“ Ergebnis dürfte also immer noch im roten Bereich liegen.

So gesehen ist die Aktie doch kein Brüller. Allerdings will ich Cantourage perspektivisch zugutehalten, dass das Geschäft mit dem Medizinal Cannabis liberalisiert wurde, denn seit April ist Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Für Cantourage eine wirklich gute Nachricht. Für die Aktionäre vielleicht aber erst in einem oder zwei Jahren. Für Langfristanleger ist Cantourage also durchaus eine Überlegung wert.

Spirituosen: Schlechte Zeiten sind gute Zeiten

Wenn wir schon beim Thema Rauschhaftes sind, wollen wir uns doch auch mal Spirituosenaktien und Brauereien anschauen. Dass es den Bierkonzernen schlechter geht, ist angesichts der geänderten Trinkgewohnheiten keine Überraschung. Auch, dass es nur wenige börsennotierte Aktien von Weingütern oder Winzer-Vertriebsgesellschaften gibt und deren Aktien keine wirkliche Erfolgsstory sind, ist bekannt.

Aber dass nun auch die Markenhersteller von Spirituosen seit Jahren darben, ist schon ein wenig überraschend. Wir denken hier an Unternehmen wie Campari, Rémy Cointreau, Pernod Ricard oder Diageo. Erstere Namen sind selbsterklärend, hinter Diageo stecken Marken wie Smirnoff, Johnnie Walker, Baileys, Tanqueray und Guinness.

Geografisch erlösen die Firmen rd. 25% – 40% ihres Umsatzes in den USA und weitere rd. 20% in Asien inkl. China und Indien. Die letzten drei Jahre waren in diesen Regionen wegen eines wirtschaftlichen Abschwungs (Covid-lockdowns und Rezession durch steigende Zinsen und sinkende Immobilienpreise) sehr schwierig, weil Sparen und geändertes Konsumverhalten zu deutlichen Gewinneinbrüchen geführt haben.

Ach, ja. Donald Trump nicht zu vergessen. Möglicherweise werden die Zeiten in den USA dermaßen ungemütlich, dass dort die Leute verstärkt zu Alkoholika greifen. Ähnliches könnte auch in Europa als Ergebnis zusehender Verunsicherung in Politik und Wirtschaft auf uns zukommen.

Weitblickende Anleger sind also gut beraten, sich die Aktien von etwa Rémy Cointreau und Diageo nicht nur näher anzuschauen, sondern auch ins Depot zu legen. Schlechte Zeiten sind eventuell gute Zeiten für Schnapsaktien. Prost.

Bleiben Sie mir gewogen, ich bin Ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.

Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“

 

Tags: Börsebius, Kolumne, Finanzmärkte, Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix, Börsebius Bosses Follower Fund, Cantourage SE, Rémy Cointreau, High, Diageo

Rechtliche Hinweise/ DISCLAIMER
1. Keine Anlageberatung
Der Inhalt dieses Newsletters dient ausschließlich journalistischen Veröffentlichungen sowie der allgemeinen Information über die Produkte und Dienstleistungen der Börsebius Fonds GmbH. Diese Informationen können und sollen eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen. Die Informationen in Bezug auf die von der Börsebius Fonds GmbH vertriebenen Sondervermögen stellen keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar.
 
2. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds
Der Kauf von Investmentanteilen erfolgt stets auf Grundlage der im Zeitpunkt des Erwerbs jeweils aktuellen Verkaufsunterlagen der jeweiligen Börsebius Fonds (Sondervermögen), die aus den wesentlichen Anlegerinformationen, dem Verkaufsprospekt, den Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, die im Verkaufsprospekt enthalten sind, sowie dem jeweils letzten Rechenschaftsbericht sowie ggf. nachfolgenden Halbjahresbericht bestehen. Die Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache stehen auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de unter der Rubrik Fondsporträts/Preise in elektronischer Form zur Verfügung oder können kostenlos bei der Börsebius Fonds GmbH unter der Telefonnummer +49 221 98548015, der Depotbank UBS Deutschland AG oder bei Universal-Investment-Gesellschaft mbH unter www.universal-investment.de angefordert werden.
 
3. Verkaufsbeschränkungen / Restrictions on Sale
Die Informationen in diesem Newsletter richten sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das Angebot von Investmentanteilen richtet sich nur an Personen, denen nach dem für sie geltenden Recht ein solches Angebot gemacht werden darf. Insbesondere richtet es sich nicht an Bürger der USA sowie an Personen, die in den USA oder in einem ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstigen Gebieten, die der Gerichtshoheit der USA unterstehen, wohnhaft sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
 
The information contained on this Newsletter is intended solely for persons who may lawfully receive such information under applicable laws. The offer of investment units is restricted to persons who may lawfully receive such offer. In particular it is not directed at US-citizens and persons resident or ordinarily resident in the USA, its territories, possessions or other areas subject to the jurisdiction of the USA.
 
4. Angaben zur Berechnung der Wertentwicklung der Investmentfonds
Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben zur Wertentwicklung wurden, soweit nicht anders angegeben, nach der BVI-Methode berechnet. Dabei wird die Ausschüttung wiederangelegt und die Kosten der Anlage wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Die so errechnete Wertentwicklung eines Fonds entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis. Sie ermöglicht jedoch den Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichem Anlageschwerpunkt, ohne dass diese durch die Gebührengestaltung verzerrt wird.
 
5. Allgemeine Risikohinweise
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Wertes einer Anlage. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ausführliche Risikohinweise zu den einzelnen Investmentfonds der Börsebius Fonds GmbH sind in dem jeweiligen ausführlichen Verkaufsprospekt enthalten. Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, diese Risikohinweise zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.
 
6. Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Newsletter Website wurden sorgfältig zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Sie unterliegen jedoch häufig kurzfristigen Änderungen, so dass Herr Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch die Börsebius Fonds GmbH keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können. Für Schäden materieller oder ideeller Art, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen und die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, ist die Haftung sowohl von Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH ebenfalls ausgeschlossen, sofern Herrn Dipl. Oec. Reinhold Rombach als auch der Börsebius Fonds GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
 
Sowohl die Börsebius Kolumne, als auch die Börsebius TopTen Masterliste und der Börsebius Weekend Newsletter sowie andere persönliche Veröffentlichungen des Wirtschaftsjournalisten Diplom-Ökonom Reinhold Rombach (etwa in sozialen Medien wie Twitter und Youtube) spiegeln seine persönliche Meinung wider und sind ausschließlich für Börsebius Leser bestimmt. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Eine konkrete Kauf- oder Verkaufsempfehlung ist nicht beabsichtigt. Eine individuelle Anlageberatung erfolgt in keinem Falle.
 
7. Persönliche Homepage
Die Homepage www.derboersebius.de ist die persönliche Homepage des Wirtschaftsjournalisten Reinhold Rombach. Reinhold Rombach verpflichtet sich zu strikter journalistischer Neutralität und Objektivität.
Reinhold Rombach ist Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes (DJV e.V.).
 
8. Interessenkonflikte
Für die Veröffentlichung nutzt Herr Reinhold Rombach neben für Journalisten allgemein verfügbaren Quellen auch die Datenbank der Börsebius Data GmbH und das Wertpapierresearch der Börsebius Presse&Research GmbH.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Geschäftsführer folgender Gesellschaften:
– Börsebius Fonds GmbH. Diese Gesellschaft vermittelt Anteile an Investmentfonds, vornehmlich dem Börsebius TopSelect,
dem Börsebius TopMix und dem Börsebius Bosses Follower Fund. Die Gesellschaft ist zentraler Vertriebspartner für die
Börsebius Fonds. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de
– Börsebius Data GmbH. Diese Gesellschaft verarbeitet die Daten für den Börsebius Bosses Follower Fund (im Auftrag der
Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.boersebiusdata.de
– Börsebius Presse&Research GmbH. Diese Gesellschaft erstellt das Wertpapierresearch für den Börsebius Bosses Follower
Fund (im Auftrag der Börsebius Fonds GmbH). Weitere Informationen finden Sie auf der Website
www.boersebiuspresseresearch.de
 
Insoweit können Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten.
 
Herr Reinhold Rombach ist auch Fondsinitiator der Fonds Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix und Börsebius Bosses Follower Fund. Insoweit können ebenfalls Interessenkonflikte zu seiner journalistischen Tätigkeit auftreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seigutzudeinemgeld.de